Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Formeldrei GmbH 2019

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FORMELDREI GMBH, nachfolgend FORMELDREI genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von FORMELDREI in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis 

FORMELDREI verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. FORMELDREI verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt FORMELDREI bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand, wird von FORMELDREI in Rechnung gestellt.

4. Leistungen Dritter

Für Leistungen in den Bereichen Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet FORMELDREI mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. FORMELDREI handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittleistungen werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert FORMELDREI als GU.

5. Geistiges Eigentum

Alle von FORMELDREI geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von FORMELDREI. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens FORMELDREI. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von FORMELDREI geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Die Eigentumsrechte liegen bei FORMELDREI. Für die weitere Nutzung, insbesondere durch Dritte, hat der Auftraggeber die Erlaubnis von FORMELDREI einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von FORMELDREI hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen und Konzepte, die nicht von FORMELDREI für den Auftraggeber umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei FORMELDREI und dürfen in keiner Weise andersweitig verwendet werden. Dies gilt ebenso nach Begleichung eines Ausfall-/Pitch-Fees.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche FORMELDREI zur Weiterbearbeitung dienen, geht FORMELDREI davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

FORMELDREI bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist FORMELDREI ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur und werden grundsätzlich nicht ausgeliefert oder weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6). Die Aufbereitung dieser Daten ist kostenpflichtig.

9. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten (sofern nicht anders vermerkt) sind Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von FORMELDREI erlischt nach 30 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. 

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt FORMELDREI keine Haftung.

12. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Eigenwerbung

FORMELDREI steht das Recht zu, sämtliche von FORMELDREI geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen (insbesondere – aber nicht nur – auf www.formeldrei.ch). 

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat FORMELDREI Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

15. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat FORMELDREI einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat FORMELDREI Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung

Die Haftung seitens FORMELDREI beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge

Die von FORMELDREI erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und FORMELDREI unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.